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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2011 - L 8 SO 344/12 B ER   

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https://dejure.org/2011,127277
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2011 - L 8 SO 344/12 B ER (https://dejure.org/2011,127277)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.03.2011 - L 8 SO 344/12 B ER (https://dejure.org/2011,127277)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. März 2011 - L 8 SO 344/12 B ER (https://dejure.org/2011,127277)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2009 - L 8 SO 132/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2011 - L 8 SO 344/12
    Da die Antragstellerin nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsberechtigten nach dem SGB II lebt, steht ihr kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu (vgl. beispielsweise die Beschlüsse des Senats vom 28. August 2009 L 8 SO 132/09 B ER , vom 17. Juli 2012 L 8 SO 218/12 B ER und vom 13. August 2012 L 8 SO 234/12 B ER und L 8 SO 249/12 B ER ).

    Auf die von der Antragstellerin wiederholt gestellte Frage, wer für sie zuständiger "Grund-Sicherungs-Träger" ist, hier ebenfalls wiederholt die Antwort: Dies ist, solange die Antragstellerin nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsberechtigten nach dem SGB II lebt, der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, hier also das Job-Center Osnabrück (vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 28. August 2009 L 8 SO 132/09 B ER ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 8 SO 218/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2011 - L 8 SO 344/12
    Da die Antragstellerin nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsberechtigten nach dem SGB II lebt, steht ihr kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu (vgl. beispielsweise die Beschlüsse des Senats vom 28. August 2009 L 8 SO 132/09 B ER , vom 17. Juli 2012 L 8 SO 218/12 B ER und vom 13. August 2012 L 8 SO 234/12 B ER und L 8 SO 249/12 B ER ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2012 - L 8 SO 234/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2011 - L 8 SO 344/12
    Da die Antragstellerin nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsberechtigten nach dem SGB II lebt, steht ihr kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu (vgl. beispielsweise die Beschlüsse des Senats vom 28. August 2009 L 8 SO 132/09 B ER , vom 17. Juli 2012 L 8 SO 218/12 B ER und vom 13. August 2012 L 8 SO 234/12 B ER und L 8 SO 249/12 B ER ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2012 - L 8 SO 249/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2011 - L 8 SO 344/12
    Da die Antragstellerin nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsberechtigten nach dem SGB II lebt, steht ihr kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu (vgl. beispielsweise die Beschlüsse des Senats vom 28. August 2009 L 8 SO 132/09 B ER , vom 17. Juli 2012 L 8 SO 218/12 B ER und vom 13. August 2012 L 8 SO 234/12 B ER und L 8 SO 249/12 B ER ).
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